Bündnis für Kultur in akuten Krisen und Notfallsituationen

Angebot

Kulturfonds Energie des Bundes

Kurzbeschreibung

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.

Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Antragsberechtigt sind ebenfalls Kulturveranstaltende, wenn sie ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung i.S.d. Kulturfonds Energie des Bundes gelten und antragsberechtigt sind.

Institution / Anbieter

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Art des Angebots

Finanzierung / Förderung

Kategorie Notfall

Akutes Notfallmanagement

Notfall / Bedrohung

Energiekrise